Hans-Jörg Fink, geschäftsführender Schulleiter

Berufliche Bildung ist der Weg, auf dem aus Möglichkeiten Berufe werden.

Hans-Jörg Fink
OStD · Geschäftsführender Schulleiter der drei Beruflichen Schulen im Zollernalbkreis · im Amt seit 1. August 2024

Mein Name ist Hans-Jörg Fink.
Ich leite die Walther-Groz-Schule, das Berufliche Schulzentrum Albstadt – und übe in dieser Funktion zugleich das Amt des geschäftsführenden Schulleiters der drei Beruflichen Schulen im Zollernalbkreis aus. Gemeinsam mit den Schulleitungen vor Ort in Hechingen und Balingen trage ich damit auch Verantwortung für das Schulzentrum Hechingen und die Philipp-Matthäus-Hahn-Schule in Balingen.

Berufliche Bildung ist für mich kein Umweg, sondern ein eigener, gleichwertiger Weg.
Wer bei uns startet, lernt einen Beruf und sich selbst kennen – und legt damit die Grundlage für ein eigenständiges Leben. Genau darin sehe ich unsere Aufgabe.

Wenn Sie Fragen haben, die über eine einzelne Schule hinausgehen, oder wenn Sie sich nicht sicher sind, an wen Sie sich wenden sollen, bin ich Ihre Anlaufstelle.

Rufen Sie an, schreiben Sie mir oder kommen Sie vorbei.

Ihr
Hans-Jörg Fink

Meine Rolle in drei Punkten.

Die Walther-Groz-Schule in Albstadt, das Berufliche Schulzentrum Hechingen und die Philipp-Matthäus-Hahn-Schule in Balingen sind eigenständige Schulen – jede mit eigener Schulleitung, eigenem Schwerpunkt, eigener Kultur. Meine Aufgabe liegt da, wo es um das Gemeinsame geht.

01

Das gemeinsame Dach

Wo Themen über eine einzelne Schule hinausreichen – bei Schulentwicklung, gemeinsamen Standards, übergreifenden Projekten – treffen wir die Entscheidungen gemeinsam. Ich koordiniere diese Abstimmungen und sorge dafür, dass die drei Schulen als Bildungs-Ökosystem zusammenspielen.

02

Die Brücke zum Schulträger

Der Landkreis Zollernalbkreis ist Träger unserer drei Schulen. Ich bin der direkte Ansprechpartner zwischen den Schulen und dem Landratsamt – bei Themen wie Schulentwicklung, Bauvorhaben, Personal und regionalpolitischen Entscheidungen, die die berufliche Bildung im Kreis betreffen.

03

Anlaufstelle für Übergreifendes

Wer eine Frage hat, die über eine einzelne Schule hinausgeht – oder nicht weiß, an welche der drei Schulen er sich wenden soll – kann sich direkt an mich wenden. Das gilt für Schüler:innen und Eltern genauso wie für Betriebe, Politik und Presse.

Die Berufsschulpflicht – kurz erklärt.

Ein wichtiger Teil meiner Aufgabe als geschäftsführender Schulleiter ist die Überwachung der Berufsschulpflicht im Zollernalbkreis. Hier sehen Sie auf einen Blick, ob sie für Sie oder Ihr Kind gilt – und was zu tun ist, wenn Sie eine Befreiung benötigen.

01 – Für wen?

Alle Minderjährigen. Nach Abgang einer allgemeinbildenden Schule. Also nach Haupt-, Real-, Werkrealschule, Gemeinschaftsschule oder Gymnasium.

02 – Wie lange?

3 Jahre. Die Pflicht endet mit Ablauf des Schuljahres, in dem Du das 18. Lebensjahr vollendest.

03 – Und wenn nicht?

Bußgeld möglich. Die Verweigerung des Schulbesuchs kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Ja. Auch ohne Ausbildung gilt die Berufsschulpflicht. Sie müssen dann eine Schulart an einer Beruflichen Schule besuchen – zum Beispiel die Ausbildungsvorbereitung AVdual oder eine Berufsfachschule.